Aufsichtsbehörde


Die M.I.A. Leasing AG betreibt gewerbsmäßig Finanzierungsleasing i.S.d. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG und unterliegt deshalb allen für Sie maßgeblichen KWG-Vorschriften.


Aufgrund der Anzeige vom 09.01.2009 gem. §64j Abs. 2 KWG bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist die M.I.A. Leasing AG als Finanzdienstleistungsinstitut i.S.d. KWG zugelassen.

Die laufende Beaufsichtigung erfolgt von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.